Legalisierung

Legalisierungsbestimmungen von Handelsdokumenten

Bitte beachten Sie, dass nur die Botschaft der Republik Jemen in Berlin für die Legalisierung von Handelsdokumenten zuständig ist. Bei Fragen wenden Sie bitte an unserer Konsulat unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft in Berlin von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden.

Art des Dokuments Zuständige deutsche Behörde
Ursprungszeugnisse Handelskammer
Auszug aus dem Handelsregister Handelskammer
Handelsrechnungen Handelskammer
Handelsvertrag Notar, Landgericht
Vertretervertrag Notar, Landgericht
Vollmacht Notar, Landgericht
Herstellungserlaubnis Notar, Landgericht
Gesundheitsbescheinigung Gesundheitsbehörde
Radiationsbescheinigung Gesundheitsbehörde

Die Dokumente sind mit einem frankierten Rückumschlag zu senden.

Bankverbindung / Banking details:

KT Bank

Empfänger: Botschaft der Republik Jemen (Konsulat)

IBAN :DE43 5023 4500 0138 0600 01

BIC : KTAGDEFFXXX

Anschrift / Adress:

Botschaft der Republik Jemen – Konsulatabteilung
Schmidt-Ott-Str. 7
12165 Berlin

Um Informationen über die Legalisierungsgebühren zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Konsulat in Berlin unter die Rufnummern oder E-mail:

Tel. +4930-89730580, 030-89730523

E-Mail: konsulat@botschaft-jemen.de