Legalisierungsbestimmungen von Handelsdokumenten
Bitte beachten Sie, dass nur die Botschaft der Republik Jemen in Berlin für die Legalisierung von Handelsdokumenten zuständig ist. Bei Fragen wenden Sie bitte an unserer Konsulat unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft in Berlin von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden.
Art des Dokuments | Zuständige deutsche Behörde |
Ursprungszeugnisse | Handelskammer |
Auszug aus dem Handelsregister | Handelskammer |
Handelsrechnungen | Handelskammer |
Handelsvertrag | Notar, Landgericht |
Vertretervertrag | Notar, Landgericht |
Vollmacht | Notar, Landgericht |
Herstellungserlaubnis | Notar, Landgericht |
Gesundheitsbescheinigung | Gesundheitsbehörde |
Radiationsbescheinigung | Gesundheitsbehörde |
Die Dokumente sind mit einem frankierten Rückumschlag zu senden.
Bankverbindung / Banking details:
KT Bank
Empfänger: Botschaft der Republik Jemen (Konsulat)
IBAN :DE16 5023 4500 0138 0600 02
BIC : KTAGDEFFXXX
Anschrift / Adress:
Botschaft der Republik Jemen – Konsulatabteilung
Schmidt-Ott-Str. 7
12165 Berlin
Um Informationen über die Legalisierungsgebühren zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Konsulat in Berlin unter die Rufnummern oder E-mail:
Tel. +4930-89730580, 030-89730523
E-Mail: konsulat@botschaft-jemen.de