Visa Regulations

Legalisierungs

Legalisierungsbestimmungen von Handelsdokumenten

Bitte beachten Sie, dass nur die Botschaft der Republik Jemen in Berlin für die Legalisierung von Handelsdokumenten  zuständig ist. Bei Fragen wenden Sie bitte an unserer Konsulat unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft in Berlin von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden.

Art des Dokuments
Zuständige deutsche Behörde
Ursprungszeugnisse
Handelskammer
Auszug aus dem Handelsregister
Handelskammer
Handelsrechnungen
Handelskammer
Handelsvertrag
Notar, Landgericht
Vertretervertrag
Notar, Landgericht
Vollmacht
Notar, Landgericht
Herstellungserlaubnis
Notar, Landgericht
Gesundheitsbescheinigung
Gesundheitsbehörde
Radiationsbescheinigung
Gesundheitsbehörde

Die Dokumente sind mit  einem frankierten Rückumschlag  zu senden.

Bankverbindung / Banking details:

KT Bank 

Empfänger: Botschaft der Republik Jemen (Konsulat)

IBAN           :DE43 5023 4500 0138 0600 01

BIC              : KTAGDEFFXXX

Anschrift / Adress:

Botschaft der Republik Jemen – Konsulatabteilung
Schmidt-Ott-Str. 7
12165 Berlin

Um Informationen über die Legalisierungsgebühren zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Konsulat in Berlin unter die Rufnummern oder E-mail:

Tel.  +4930-89730580, 030-89730523

E-Mail: konsulat@botschaft-jemen.de

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